Pfandsystem
Das Pfandsystem bei Austauschteilen
Altteile – sie sind die Basis unserer Arbeit.
Wir bereiten defekte Verschleißteile – sogenannte Altteile – nach Originalstandards auf. Mit diesem Prozess schonen wir nicht nur die Umwelt, wir können unsere Austauschteile auch erheblich günstiger als Neuteile anbieten, da wir die Rohstoffe bereits besitzen.
Dieser Prozess funktioniert jedoch nur mit dem sogenannten Altteilpfand.
Bei jedem unserer Austauschteile, die Sie im Webshop erwerben können, geben wir einen Pfandbetrag mit an. Dieser ist zusätzlich zum normalen Preis zu zahlen. Denn wenn Sie ein Austauschteil bei uns kaufen, bitten wir Sie, uns Ihr defektes Teil zuzusenden. Wir prüfen Ihr Teil und erstatten Ihnen den gezahlten Pfandbetrag zurück. Das Altteilpfand ist Teil der Europäischen Verordnungen zur Abfallvermeidung. Hintergrund ist hier, dass den Käufern von Austauschteilen ein höherer Anreiz gegeben werden soll, ihr defektes Altteil dem Kreislauf zurückzuführen und so Ressourcen geschont werden.
Ihr Altteil muss allerdings bestimmte Kriterien erfüllen, damit wir es annehmen.
Die Altteilkriterien werden mit jedem Kauf des Produktes mitgeschickt. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Altteilkriterien bequem in Ihrem Händlerkonto oder bei der Produktauswahl herunterzuladen.
Das Versenden Ihres Altteils ist für Sie kostenlos.
Bis zu einem Gewicht von 70 kg legen wir Ihrem bestellten Austauschteil einen Retoure-Schein von UPS bei. Diesen können Sie für das Versenden Ihres Altteils nutzen. Kleben Sie ihn einfach auf Ihr Paket und melden Sie dieses bei UPS zur Abholung an. Bei einem Gewicht über 70 kg rufen Sie uns entweder unter der Nummer 025442 9555 111 an oder schreiben uns eine E-Mail an retoure@rema-germany.com. Zudem können Sie über das Onlineformular „Altteilrückgabe“ Ihr Altteil anmelden. Wir übernehmen die Abholung dann kostenlos für Sie.
Bei diesem Tauschprozess wird die sogenannte Altteilsteuer erhoben.
Wenn defekte Fahrzeugteile gegen aufbereitete Ersatzteile ausgetauscht werden, wird von den Finanzbehörden die sogenannte Altteilsteuer erhoben. Wir sind daher verpflichtet, den entsprechenden Betrag auf den Preis unserer Austauschteile aufzuschlagen.
Der Betrag berechnet sich wie folgt:
Es wird Pauschal davon ausgegangen, dass der Wert des defekten Teils 10 % des Netto-Kaufpreises des erworbenen Austauschteils entspricht. Von diesem Betrag werden 19 % Steuern fällig.
Beispielrechnung:
Preis unseres Austauschteils: 1500,00 EURUmsatzsteuer von 19 %: 285,00 EURUmsatzsteuer des Altteils (im Wert von 150,- EUR): 28,50 EURPreis insgesamt: 1813,50 EURDen zugehörigen Gesetzestext finden Sie unter § 10 UStG i.V.m. A 10.5 Abs. 3 UStAE.